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AMINA erhält als erste Krypto-Bankengruppe eine MiCA-Lizenz über ihre österreichische Tochtergesellschaft

  • Die österreichische Tochtergesellschaft der Schweizer Bankengruppe ist eines der ersten Unternehmen, das von der österreichischen FMA eine MiCA-Lizenz erhalten hat.
  • Dadurch stärkt die AMINA ihre Ausgangsposition für die Markteinführung und beschleunigte Expansion in der EU.

ZUG, Schweiz--(BUSINESS WIRE)--Wie die AMINA Bank AG („AMINA Bank“) heute mitteilte, hat ihre neu gegründete Tochtergesellschaft – die AMINA (Austria) AG („AMINA EU“) von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Lizenz als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (CASP) im Rahmen der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) erhalten.

Die Zulassung durch die FMA ebnet den Weg für den Launch von AMINA EU, die zum Marktstart regulierte Dienstleistungen in den Bereichen Kryptohandel, Verwahrung und Portfoliomanagement sowie Krypto-Staking anbieten wird. Diese Angebote richten sich an professionelle Anleger wie Family Offices, Unternehmen, Finanzinstitute und andere.

AMINA EU – ein von der FMA lizenzierter Kryptowert-Dienstleister – betreibt eine hochspezialisierte Plattform, die Kunden einen sicheren Zugang zum Krypto-Ökosystem ermöglicht. Als hundertprozentige Tochtergesellschaft der AMINA Bank profitiert sie von der mehrjährigen Erfahrung und Erfolgsbilanz der globalen AMINA Group in der Erbringung von regulierten Finanzdienstleistungen für professionelle und institutionelle Kunden in verschiedenen Ländern, die sich durch fundierte Branchenkenntnisse, eine breite Produktepalette und massgeschneiderte Lösungen auszeichnen.

„Die Vergabe der MiCA-CASP-Lizenz an AMINA EU demonstriert erneut das Engagement der AMINA Group für höchste regulatorische Standards und die Erfüllung der weltweit steigenden Nachfrage nach vertrauenswürdigen Kryptodienstleistungen“, kommentiert Franz Bergmüller, CEO bei der AMINA Bank. „Zusammen mit unseren Lizenzen für die Schweiz, Hongkong und Abu Dhabi befähigt uns dieser Meilenstein dazu, unseren Kunden einen globalen Service anzubieten, der auf Skalierbarkeit, Sicherheit und langfristigen Erfolg auslegt ist.“

Österreich wurde wegen seiner umfassenden Regulierung und seines nachdrücklichen Engagements für den Anlegerschutz als europäischer Einstiegspunkt für AMINA EU ausgewählt. AMINA EU ist bereits in dreizehn Ländern des EWR für die aktive Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen zugelassen mit dem Ziel mittelfristig in mehr als dreißig europäische Märkte zu expandieren.

Eckehard Stolz, Managing Director bei AMINA EU, erklärt: „Professionelle Investoren in Europa erwarten einen sicheren und regulierten Zugang zu Kryptowährungen. Mit der Einführung der europäischen Aktivitäten von AMINA in Österreich werden wir dieser Nachfrage gerecht. Indem wir die DNA und das fundierte Know-how des Schweizer Bankwesens mit der Stärke der österreichischen Regulierung vereinen, schaffen wir eine vertrauenswürdige Infrastruktur, die eine Brücke zwischen traditionellem Finanzwesen und Kryptowährungen schlägt.“

Durch die Gründung von AMINA EU und die Erteilung der CASP-Lizenz wurde die Präsenz der AMINA Group in Europa gestärkt, um den europäischen Markt besser bedienen zu können. Mit dieser Lizenz ist AMINA EU befugt, eine breite Palette regulierter Kryptowert-Dienstleistungen bereitzustellen: (i) Verwahrung von Kryptowerten, (ii) Umtausch von Kryptowerten in Fiat-Währungen oder andere Kryptowerten, (iii) Transferdienstleistungen und (iv) Portfolioverwaltung von Kryptowerten. Mit diesem Meilenstein im Rücken freut sich AMINA darauf, die Entwicklung sicherer und regulierter Kryptodienste in Österreich, Europa und darüber hinaus weiter voranzutreiben – stets im Interesse unserer Kunden.

Um Neuigkeiten über die aktuellen Entwicklungen bei AMINA EU zu erhalten, besuchen Sie uns unter https://eu.aminagroup.com/coming-soon/.

Über AMINA Bank & AMINA Group – Krypto. Banking. Vereinfacht.

Die AMINA Bank AG wurde im April 2018 gegründet und hat ihren Sitz in Zug (Schweiz). Im August 2019 erhielt sie von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) die Schweizer Bank- und Wertpapierhändlerlizenz, was sie zu einer Wegbereiterin in der Kryptobranche macht, in der nur sehr wenige native Kryptounternehmen eine Banklizenz halten und somit traditionelles Banking mit Kryptoinvestments, -und Kryptolending verbinden können. Im Februar 2022 erhielt die AMINA Bank AG, Niederlassung Abu Dhabi Global Markets („ADGM“), von der Finanzaufsichtsbehörde („FSRA“) der ADGM die Zulassung für die Erbringung von Beratungsdienstleistungen zu Investitionen oder Krediten, die Vermittlung von Investitionsgeschäften, die Vermittlung von Krediten und die Vermittlung von Verwahrungsdienstleistungen für professionelle Kunden gemäß der Definition im Regelwerk „Conduct of Business“ (COBS). Im November 2023 erhielt AMINA (Hong Kong) Limited von der Securities and Futures Commission („SFC“) die Lizenzen Typ 1 (Handel mit Wertpapieren), Typ 4 (Beratung zu Wertpapieren) und Typ 9 (Vermögensverwaltung). Im Oktober 2025 wurde die Typ-1-Lizenz des Unternehmens erweitert, um digitale Vermögensverwaltungsdienstleistungen für professionelle Anleger gemäß dem digitalen Vermögensregulierungsrahmen Hongkongs aufzunehmen. Ebenfalls im Oktober 2025 erhielt die AMINA AG (Austria) von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) ihre CASP-Lizenz auf der Grundlage der Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCAR).

Der CVVC Global Report und CB Insights haben die AMINA Bank AG als eines der fünfzig führenden Unternehmen im Blockchain-Ökosystem eingestuft. Im Jahr 2023 wurde die AMINA Bank AG mit dem European WealthBriefing Award in der Kategorie „Digital Assets Solution, Fund Manager“ geehrt. Zuletzt wurde die AMINA Bank AG bei den Hedgeweek® Global Digital Assets Awards 2025 als „Institutional Digital Asset Innovation of the Year” gewürdigt.

Um mehr über die AMINA Bank AG zu erfahren, besuchen Sie www.aminagroup.com.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.

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