Rechtsanwälte Steinhöfel: Alischer Usmanow gewinnt den Prozess gegen Luxemburgs größte Medienholding
Rechtsanwälte Steinhöfel: Alischer Usmanow gewinnt den Prozess gegen Luxemburgs größte Medienholding
PARIS--(BUSINESS WIRE)--Ein deutsches Gericht hat der größten luxemburgischen Medienholding Mediahuis Luxembourg S.A. verboten, Alischer Usmanow als Eigentümer der Jacht Dilbar zu bezeichnen.
Mediahuis Luxembourg ist der führende Verlag in Luxemburg. Zu seinem Portfolio gehören Zeitungen und Portale wie Luxemburger Wort, Luxembourg Times und andere. Am 5. Mai 2025 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass die folgende Aussage, die von der zu Mediahuis gehörenden Luxembourg Times veröffentlicht wurde, nicht wahr ist und nicht verbreitet werden darf:
„Die Luxusyacht Dilbar wurde im Rahmen der Umsetzung der EU-Sanktionen, nach dem russischen Überfall auf die Ukraine verhängt wurden, im Hamburger Hafen sichergestellt. Über eine Firma und einen Trust befindet sich die Yacht im Besitz des usbekisch-russischen Milliardärs Alischer Usmanow.“
Das Gericht sah in dieser Äußerung eine Verletzung der Rechte von Herrn Usmanow und verbot ihre Verbreitung.
Bei Zuwiderhandlungen gegen das gerichtliche Verbot drohen dem Mediahuis Ordnungsgelder bis zu 250.000 EUR für jeden Verstoß und, falls dieses Ordnungsgelder nicht eingezogen werden können, Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für jeden Verstoß und bis zu zwei Jahren kumulativ.
Der umstrittene Teil des Artikels wurde inzwischen von der Website der Luxembourg Times entfernt.
Seit 2023 haben die Anwälte von Herrn Usmanow zehn gerichtliche Beschlüsse und einstweilige Verfügungen gegen Verlage erwirkt, die Herrn Usmanow Immobilien und andere Vermögenswerte in Deutschland zugeschrieben haben, die in der Wirklichkeit unwiderruflichen Trusts gehört und von unabhängigen Treuhändern verwaltet wird.. Außerdem wurden etwa 40 Unterlassungserklärungen unterzeichnet, hunderte Medien haben ihre Publikationen entfernt oder korrigiert.
Joachim Steinhöfel, Medienanwalt, der Herrn Usmanow vertritt, sagte: „Immer und immer wieder behaupten Medien unwahr und rechtswidrig, Herr Usmanow würde Familienmitglieder oder Briefkastenfirmen oder Stiftungen nutzen, um sein Eigentum zu verstecken.
Schon deutlich vor dem gegen die Luxembourg Times ergangenen Beschluß haben wir zahlreiche einstweilige Verfügungen erwirkt, die diese falschen Tatsachenbehauptungen gerichtlich untersagten oder Unterlassungserklärungen erhalten, die mit Vertragsstrafen gesicherte Unterlassungsversprechen enthielten.
Artikel, die jetzt verboten und gelöscht oder geändert wurden, fanden dennoch Eingang in Ermittlungsakten oder die Unterlagen der EU in den Sanktionsverfahren gegen unseren Mandanten. Dass sich die Strafjustiz und die Sanktionsbehörden der EU auf rechtswidrige Zeitungsartikel berufen, ist höchst fragwürdig, ebenso wie die auf dieser Grundlage getroffenen Entscheidungen.“
Über die Diffamierungsprozesse von Herrn Usmanow und Frau Ismailowa
Zwischen 2023 und 2025 haben eine Reihe von europäischen, vor allem deutschen, Medien und Meinungsführer erkannt, dass sie ihre eigenen Anschuldigungen gegen Herrn Usmanow und seiner Schwester Frau Ismailowa nicht beweisen können, und haben sich schriftlich verpflichtet, ihre unrechtmäßige Verbreitung einzustellen.
Einer der bemerkenswertesten Fälle war der Beschluss aus dem Januar 2024, mit dem die Behauptungen des US-Magazins Forbes über Herrn Usmanow verboten wurden, die zu einem der Schlüsselelemente für die Verhängung der EU-Sanktionen gegen ihn gewesen waren.
Herr Usmanow gewann auch eine Klage gegen den deutschen Tagesspiegel, den österreichischen Kurier und die großen deutschen Fernseh- und Radiosender wie RTL und ARD/Westdeutscher Rundfunk sowie gegen andere Medien.
Im April 2025 entfernte der Münchner Merkur 15 Artikel über Herrn Usmanow und Frau Ismailowa, von denen einige für die Einleitung der Ermittlungen gegen Herrn Usmanow in Deutschland genutzt wurden und deren Passagen in die EU-Akten über die Sanktionierung von Herrn Usmanow und Frau Ismailowa übernommen wurden.
Im Februar 2025 verbreitete die größte deutsche Nachrichtenagentur dpa unter ihren Medienpartnern in Deutschland und anderen Ländern Meldung über die Zurückziehung ihrer Nachricht vom 13. April 2022, in der sie darauf verwies, dass das BKA seine Aussage auf der Plattform X (früher Twitter) vom April 2022 zurückgezogen habe und riet, die Publikationen darüber ebenfalls zu löschen, „um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden“. Frankfurter Allgemeine Zeitung, Süddeutsche Zeitung, Zeit, Neue Osnabrücker Zeitung und andere Verlage löschten diese Nachricht von ihren Websites.
Im März 2025 war auch eine der ältesten und beliebtesten deutschen Fernsehsendungen – Tagesschau – gezwungen, ähnliche Informationen von ihrer Website zu entfernen.
Contacts
Pressedienst von A. B. Usmanow,
pressoffice@usm-group.com
Rechtsanwälte Steinhöfel, Joachim Nikolaus Steinhöfel, ABC-Str. 38, 20354 Hamburg,
mail@steinhoefel.de, Tel: +49-40-444599